Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gergö Rabi, Tivolistraße, 52349 Düren.
1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen („Gergö Rabi“) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
1.3 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich gegenseitig, schriftlich und unverzüglich bei Abweichungen von der im Angebot beschriebenen und vereinbarten Vorgehensweise. Selbiges gilt bei Zweifeln an der Richtigkeit des Vorgehens.
1.4 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.5 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.6 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Regelungen getroffen werden.
1.7 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen schriftlich und unverzüglich Gergö Rabi mitzuteilen.
1.8 Die Vertragsparteien nennen sich einander sachverständige Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.9 Veränderungen in den benannten Personen haben sich die Parteien jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.10 Die Parteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls nachsteuernd in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
2. Urheberrecht
2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
2.5 Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
2.7 Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
3.2 Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
3.4 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn zuvor eine Absprache über das Projekt und alle Details getroffen wurde und die vereinbarten Vorgaben umgesetzt wurden. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.5 Für nachträglich gewünschte Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber Mehrkosten berechnet. Sollte eine Leistung nicht explizit im ursprünglichen Angebot vereinbart worden sein, wird für diese Leistungen ein aktueller Stundensatz berechnet, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist. Der Fotograf behält sich jedoch das Recht vor, die Abrechnung weiterhin auf Basis der vereinbarten Bildpreise vorzunehmen, sofern dies der geleisteten Arbeit entspricht.
4 Haftung
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2 Der Fotograf verwahrt die Negative/RAW’s sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
4.3 Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5 Nebenpflichten
5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6 Leistungsstörung, Ausfallhonorar
6.1 Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
6.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.3.1 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet nicht für die Kosten oder den Gewinnverlust des Auftraggebers, die durch verspätete Auftragserteilung eintreten.
6.3.2 Liefertermine für Lichtbilder sind von dem gesetzten Termin des Briefings, dem Wareneingang etc. abhängig und ob die Rückmeldungen und Fragen in einer angemessenen Zeit beantwortet werden.
7 Verzug, Rücktritt
7.1 Fristen für die Leistungserbringung durch Gergö Rabi beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Gergö Rabi eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Gergö Rabi vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
7.2 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Gergö Rabi sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
7.3 Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Gergö Rabi berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Gergö Rabi wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
7.4 Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
8 Datenschutz
8.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Gergö Rabi die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
8.3 Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Gergö Rabi abzuschließen ist, wird der Kunde Gergö Rabi vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
8.4 Der Kunde stellt Gergö Rabi von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Gergö Rabi hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
9 Digitale Fotografie
9.1 Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
9.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
10 Bildbearbeitung
10.1 Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
10.5 Die bearbeiteten Bilder werden in jedem Fall im Format “JPEG” bereitgestellt, wenn dies nicht anders vereinbart wurde. Ein Anspruch auf ein anderes Format muss vor dem Vertragsschluss, aber spätestens bei dem Abschluss bekanntgegeben werden und benötigt eine schriftliche Zustimmung des Fotografen.
11 Nutzung und Verbreitung
11.1 Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
11.2 Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
11.3 Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
11.4 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.5 Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
11.6 Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
11.7 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
12 Zustandekommen von Verträgen
12.1 Der Vertragsschluss zwischen Gergö Rabi und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Gergö Rabi zu erhalten.
12.2 Fernmündlich kommen Verträge zwischen Gergö Rabi und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Gergö Rabi das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
12.3.1 Die Laufzeit des Vertrages ist zeitlich nicht zu definieren. Faktoren (Versand der Waren, Rückmeldungen von Kunden etc..), worauf der Fotografen keinen Einfluss hat und zu einer Verzögerung führen können, ermöglichen dem Fotografen den Vertrag zeitlich nicht zu definieren.
12.3.2 Die Laufzeit des Vertrages zwischen dem Kunden und Fotografen ist wie folgt zu definieren. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Auslaufen des Vertrages kommt durch die online zur Verfügung gestellten Bilder zustande. Das Hochladen bzw. die Fertigstellung der Bilder erfolgen nach erfolgreichen Rechnungsbegleichung.
13 Zahlungen, Preise, Bedingungen
13.1 Die Preise, die vom Fotografen angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
13.2 Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
13.3 Für Vertragsschlüsse mit uns via Telefon / Skype / Zoom gilt folgendes: Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenens SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: info@gergoerabi.com (vorab) und sodann per Post an: Gergö Rabi, Tivolistraße 43, 52349 Düren. Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige Gergö Rabi, Tivolistraße 43, 52349 Düren, und seinen Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Gergö Rabi, Tivolistraße 43, 52349 Düren, auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
13.4 Gergö Rabi stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.
13.5 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Gergö Rabi zu überweisen.
13.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
13.7 Vor Beginn der Zusammenarbeit hat der Fotograf das Recht, eine oder mehrere Anzahlungen nach dem Vertragsschluss je nach Projektgröße in Rechnung zu stellen. Die Anzahlung liegt bei 30% des jeweiligen Gesamtbetrags und ist spätestens binnen drei Werktagen ab Rechnungsdatum zu überweisen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.8 Die Restzahlung des vereinbarten Gesamtbetrags ist vor der Übergabe der Aufnahmen fällig und muss spätestens binnen einer Woche (7 Tage) nach Erhalt der Benachrichtigung durch den Fotografen beglichen werden. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail, in der die Rechnung für die Restzahlung enthalten ist und das Fälligkeitsdatum klar angegeben wird. Nach Eingang der Restzahlung werden die fertigen Aufnahmen dem Kunden zur Verfügung gestellt.
14 Requisiten
14.1 Vor dem Vertragsschluss in der Angebotsphase werden dem Kunden alle Informationen ausführlich präsentiert und die Preise vermittelt. Eine ausführliche Besprechung im Bezug auf ‘Stilleben-’, ‘Emotions-’, ‘Anwendungs-’ oder ‘Aktionsbilder’, also Aufnahmen, wo weitere Requisiten benötigt werden, wird erst nach dem Vertragsschluss in einem separaten Briefing zwischen dem Kunden und dem Fotografen besprochen. Jedoch ist der Fotografen verpflichtet, das unter dem Punkt ‘Requisiten’ in der Angebotsphase zu erwähnen und ein etwaiges Budget abzufragen. Wenn der Kunde sich nicht äußert, ist der Fotograf verpflichtet, sich vor der Durchführung des Auftrages oder spätestens während der Durchführung des Auftrages bei dem Kunden zu melden um eine schriftliche Bestätigung (WhatsApp, E-Mail etc.) zu holen.
Der Fotograf ist berechtigt die Kosten von abgesprochenen Requisiten in jedem Fall in Rechnung zu stellen und die gehen zu Lasten des Auftraggebers.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Gergö Rabi maßgebend.